Junger Arzt schaut zufrieden aus dem Fentster auf ein Dorf.

Landarztquote und

Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst

FAQs
Nach dem Studium

Kann ich nach dem Medizinstudium auch eine andere Fachrichtung einschlagen?

Mit dem Vertrag, den Sie im Rahmen des Bayerischen Land- und Amtsarztgesetzes (BayLArztG) mit dem Freistaat Bayern abschließen, verpflichten Sie sich im Rahmen der Landarztquote, unverzüglich nach dem abgeschlossenen Medizinstudium ausschließlich in Bayern eine Weiterbildung als Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin zu absolvieren. Im Rahmen der Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst verpflichten Sie sich mit dem öffentlich-rechtlichen Vertrag nach Abschluss des Studiums und einer ärztlichen Berufserfahrung von 18 Monaten zur Weiterbildung zum Facharzt für öffentliches Gesundheitswesen.

Wird eine andere als die genannten Weiterbildungen begonnen, wird die Strafzahlung von 250.000 € fällig.

Wo kann ich mich später als Hausarzt niederlassen?

Die hausärztliche Tätigkeit muss in einem Bedarfsgebiet ausgeübt werden und kann sich auf den gesamten Freistaat Bayern erstrecken.

Die Festlegung, welche Gemeinden oder Regionen unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind, wird auf der Grundlage der Feststellungen der Kassenärztlichen Vereinigung im Einvernehmen mit dem Landesverband der Krankenkassen und der Ersatzkassen nach Maßgabe der vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) erlassenen Bedarfsplanungs-richtlinie (BP-RL) §§ 27 – 35, einen Bedarfsplan zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung aufzustellen und diesen der jeweiligen Entwicklung anzupassen.
Weitere Informationen dazu finden Sie unter https://www.kvb.de/praxis/niederlassung/bedarfsplanung/unterversorgung/ und https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Ueber-uns/Versorgungssituation/Bedarfsplanung/KVB-Bedarfsplanung-Uebersicht-Unterversorgung-in-Bayern.pdf.

Welche Gebiete in Bayern natürlich zum Beendigung von Studium und Facharztweiterbildung (insgesamt etwa. 11 Jahre) Bedarfsgebiete gem. der benannten Vorgaben sein werden, ist aktuell nicht vorherzusagen.

Kann ich auch außerhalb von Bayern als Hausarzt arbeiten?

Die hausärztliche Tätigkeit muss innerhalb von Bayern aufgenommen werden, in einer Region, für die der Freistaat Bayern im Zusammenwirken mit der Kassenärztlichen Vereinigung einen besonderen öffentlichen Bedarf festgestellt hat.