Junger Arzt schaut zufrieden aus dem Fentster auf ein Dorf.

Landarztquote und

Quote für den öffentlichen Gesundheitsdienst

FAQs
Was ist die „Landarztquote“?

Mit der durch das Bayerische Land- und Amtsarztgesetz (BayLArztG) geschaffenen Landarztquote werden bis zu 5,8% aller an bayerischen Fakultäten pro Jahr zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze vorab für Studienbewerberinnen und -bewerber vergeben, die ein besonderes Interesse an der hausärztlichen Tätigkeit im ländlichen Raum bekunden. Dieses besondere Interesse wird durch die vertragliche Verpflichtung bekundet, sich nach Abschluss des Studiums als Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Innere Medizin in Bayern weiterzubilden und nach Erwerb des Facharzttitels in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Gebiet in Bayern (= Bedarfsgebiet) für einen Zeitraum von zehn Jahren als niedergelassener oder angestellter Arzt oder Ärztin hausärztlich tätig zu sein.

Für die Zulassung gelten andere Kriterien als für das zentrale Zulassungsverfahren zum Studium der Humanmedizin über die Stiftung für Hochschulzulassung.

Warum gibt es die Landarztquote?

Die Landarztquote dient dazu, die ärztliche Versorgung in Bayern in den Regionen zu sichern, die unterversorgt oder von Unterversorgung bedroht sind (Bedarfsgebiete). In ländlichen Regionen in Bayern ist der Mangel unter anderem an Hausärztinnen und Hausärzten bereits heute spürbar. Von 9.300 niedergelassenen Hausärztinnen und Hausärzten haben bereits 35,2 Prozent das 60. Lebensjahr überschritten.

Die Landesregierung unternimmt alles dafür, um die hausärztliche Versorgung in unterversorgten Regionen langfristig zu sichern. Die Landarztquote ist hierbei ein wirksamer Ansatzpunkt, um den zu erwartenden Ärztemangel im ländlichen Raum entgegenzutreten, indem eine weitere Zulassungsmöglichkeit für Bewerber mit besonderer fachlicher und persönlicher Eignung für die hausärztliche Tätigkeit geschaffen wird.